EU Mehrwertsteuer

Grundsatz.
Wenn ein unversteuertes Schiff unter einer EU Flagge in die EU einläuft wird die Mehrwertsteuer im ersten Hafen fällig. Dies ist eine "Bringschuld", im Unterlassungsfalle beduetet dies Steuerbetrug mit Nachsteuern und Busse.
Wenn ein Schiff unter einer nicht EU Flagge in die EU einläuft, so kann es für 18 Monate in der EU verbleiben. Bleibt es länger wird die Steuer fällig. Es ist auch eine "Bringschuld", welche bei nichterfüllen als Steuerbetrug ausgelegt wird.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Eigner nicht EU-Bürger ist oder in der EU Wohnsitz hat.
Die Steuer muss immer dort bezahlt werden, wo sich das Schiff befindet. Will man also in einem Land mit tiefen Steuersatz versteuern so muss mann das schiff dorthin bringen.
Ist ein EU-Versteuertes Schiff länger als 3 Jahre ausserhalb der EU so fällt die Steuer beim Wiedereintritt erneut an. Also zwischendurch mal eine Kolonie eines europäischen Staates anlaufen oder Blutdrucksenkende Mittel dabei haben!


Wo steht das?
Es ist mühsam, aber man findet alles im Internet.
Den entscheidenden Satz fintet man unter Ziffer 562e
download EU MWSt Gesetz (d)
download EU MWST Gesetz (en)
download EU MWSt Gesetz (es)
download EU MWSt Gesetz (fr)
download EU MWSt Gesetz (it)
download EU MWSt Gesetz (pt)


Alles klar?
Nein natürlich nicht! Was im Gesetz steht ist das Eine, wie es gehandhabt wird das Andere. Als Schweizer würde man meinen, dass das Gestz vollzogen wird. Ein Italiener oder gar ein Grieche würde darüber nur lachen. Liebe Freunde das ist einer der vielen Gründe weshalb wir Schweizer nicht europakompatibel sind!

Man muss jeweils herausfinden, wie das im Gastland praktiziert wird. In Italien zum Beispiel darf man nur 6 Monate bleiben und muss dann wieder für 6 Monate aus der EU raus. Dafür bieten sie noch immer Zollverschluss an. Damit kann man die Sache dann wieder regeln.
Die Franzosen akzeptieren die 18 Monate und sind meistens auch damit einverstanden wenn man die EU für 1-2 Tage verlässt. Die Frage, wie lange man draussen sein muss, bis die 18 Monate wieder von neuem beginnen können ist nämlich absolut offen.

Das Schönste am Regieren ist doch die Willkür!
Achtung! wenn Du so ein Papier einem Beamten in einem fernen Land präsentierst wird er es lange studieren. Das beudeutet aber noch lange nicht das er es lesen oder gar verstehen kann. Es bedeutet schon gar nicht, dass er darauf überhaupt eintreten will. Wenn eine Diskussion darüber vorangegangen ist würde er vielleicht das Gesicht verlieren, dann hast Du auch keine Chacen.
Es geht nicht darum Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen!


FAQ auf dem Portal der EU
Hier werden die Kernfragen beantwortet. Ob es angewendet wird steht auf einem anderen Blatt.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/procedural_aspects/imports/temporary_importation/article_994_de.htm


Ein Schiff nachträglich versteuern.
Es gilt der Grundsatz dass der Zeitwert für die Bemessung der MWSt massgeben ist. Man sollte einen Schätzer beauftragen, welcher vom Finanzamt anerkannt ist. In der Regel kann der Zeitwert relativ tief angesetzt werden.
Ein Nicht-EU-Schiff hat ja immer noch die Möglichkeit die Steuer nicht zu bezahlen und weiter zu ziehen. Man ist dann in einer relativ guten Verhandlungsposition.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken